Das reine Vergnügen


Kennzeichnungsverordnung: Alles im grünen Bereich

Die Nachrüstung mit dem speziellen Partikelfilter bietet nicht nur der Umwelt handfeste Vorteile. Nachgerüstet mit dem neuesten Merkmal sauberer Dieseltechnologie, erhält Ihr Volvo nach der von der Bundesregierung beschlossenen Kennzeichnungsverordnung eine grüne statt einer gelben Plakette. Darüber hinaus steigern Sie erheblich Ihren Erlös bei einem eventuellen Weiterverkauf des Fahrzeuges.

Ab dem 01.April 2007 wird der Steuersatz ohne Rußpartikelfilter um 1,20 € pro angefangene 100 cm³ Hubraum erhöt.

 

Start der Umweltzone: 01.01.2008:
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette

2. Stufe der Umweltzone: 01.01.2010:
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette

3. Stufe der Umweltzone: 01.01.2010:
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette

 

Nur Partikelfilter nachrüsten

Vorraussetzungen dafür:

  • Fahrzeug ist nicht älter als 5 Jahre
  • Km-Laufleistung liegt unter 80.000
  • kein Motortuning vorhanden

Preise incl. Montage

  • Volvo S40 / V50 1,6D         850 €
  • Volvo S40 / V50 2,0D         870 €
  • Volvo S60, S80, V70          920 €
  • Volvo XC70, XC90              920 €
  • Eintragung incl. Gebühren    45 €
    ( z.B. Berlin )

 

Partikelfilter nachrüsten  und Katalysator erneuern

wenn oben beschriebene Vorraussetzungen nicht erfüllt sind!

 

Preise incl. Montage

  • Volvo S40 / V50 1,6D        1775 €
  • Volvo S40 / V50 2,0D        1855 €
  • Volvo S60, S80, V70         1940 €
  • Volvo XC70, XC90             1970 €
  • Eintragung incl. Gebühren     45 €
    ( z.B. Berlin )

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundendienstberater gerne zur Verfügung Tel.: 030 794 709 - 11



*330,- Euro staatlicher Zuschuß 
 

*Mit Schreiben vom 30.12.2009 hat nunmehr Bundesumweltminister Norbert Röttgen geantwortet. Im Wesentlichen hat Herr Röttgen die Ausführungen aus unserem oben genannten Rundschreiben bestätigt. Wesentlich ist die Aussage, dass das Förderprogramm in 2010 erst nach Verkündung des Haushaltsgesetzes 2010 starten kann (Entscheidung des Parlaments Ende März 2010). Das Bundesumweltministerium strebt nach Aussagen von Herrn Röttgen an, dass dann rückwirkend auch Nachrüstungen berücksichtigt werden, die ab 1. Januar 2010 durchgeführt werden.